07222 90 11 70

Am Anfang steht bei neuen Klientinnen und Klienten ein ausgeführliches Erstgespräch an. Dies bedeutet einen Zeitraum von 1,5 Stunden, den wir dazu gemeinsam benötigen.

Folgesitzungen dauern durchschnittlich 1 Stunde, unabhängig von der genutzten Methode.

Stunde bedeutet jeweils eine Zeitstunde á 60 Minuten.

 

Ihre Investition:

 

Erstgespräch 123,- € für 1,5 Stunden.)

 

Folgesitzung 82 € für 1 Zeitstunde

Pro angefangener halber Stunde erhöht sich das Honorar um jeweils 41,- €

 

Die Entrichtung des Honorars erfolgt in der Regel in bar zu Beginn der Behandlung.

 

Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion: Paketpreise inklusive Bonus.

Paarberatung: Paketpreise inkl. Bonus möglich.

Fragen Sie einfach an unter 07222 -90 11 70!

Terminabsage:

falls Sie wider Erwarten den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen könnten, ist dieser spätestens 48 Stunden vorher per Telefon abzusagen.

Bitte verstehen Sie, dass ich bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar abhängig vom vereinbarten Termin berechne.

Die Vorteile für Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler:

  • schneller Einstieg. Kein monatelanges Warten auf Termine. Notfalltermine an den Werktagen möglich.

 

  • als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht an die Standardverfahren der Krankenkassen gebunden. Oft bedeutet dies eine kürzere Behandlungsdauer und auch die Möglichkeit, Therapieverfahren miteinander kombinieren zu können.

 

  • Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden, usw.) anonym:die Nutzung von Psychotherapie, die durch Ihre Krankenversicherung übernommen wird, wird im System Ihrer KV mit einem Vermerk („psychische Vorerkrankung„) gespeichert. Dabei ist es unerheblich, ob Sie nur wenige Sitzungen wegen einer Ehekrise oder Trauerbewältigung in Anspruch genommen haben oder wegen starker Depressionen in einer Klinik waren . In einigen Situationen kann dieser Vermerk einen ungünstigen Hintergrund darstellen und Sie von für Sie relevanten Möglickheiten ausschließen. Z.B. beim Wechsel zu einer privaten KV, bei anstehender oder bestehender Beamtung, bei Bewerbungen für bestimmte Berufsbilder, bei Beantragung einerLebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

  • Das Vorgehen ist nicht reglementiert und bedarf keiner Anträge und Genehmigungen.

 

  • flexibler Zeitrahmen, Ihren Fall intensiv zu bearbeiten und zu betreuen.

 

Kann ich über die Krankenkasse abrechnen?

Psychotherapie auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Eventuell ist es möglich, dass Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung einen Teil oder alle Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie trägt. Dies bedeutet, dass Sie zuerst in Vorlage gehen und ihre bezahlte Rechnung dann bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Fragen Sie daher bitte zuerst bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung nach.

 

Eventuell interessant:

  • Heilpraktikerleistungen können, je nach Einkommen, steuerlich geltend gemacht werden. Wenden Sie sich vorab dazu bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
  • Ein Coaching kann ebenfalls bei der Steuer geltend gemacht werden. Wenden Sie sich vorab bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.